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VERGLEICH 09.04.08
"In dem Vergleich hat sich der Bauherr verpflichtet,
am FICHTEBUNKER Stemmarbeiten mit einem Hydraulikmeißel werktags nicht laenger als 2,5 Stunden in der Zeit von 9 bis 13 Uhr durchzuführen. Im Gegenzug hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Anwendung des Seilsägeverfahrens verzichtet."

Vergleich vom 09.04.08 als PDF


ANORDNUNG DER SENATSVERWALTUNG vom 03.04.08
Anordnung der Senatsverwaltung zum Schutz der Nachbarschaft:
"Bis zum Abschluss des vorläufigen Rechtsschutzverfahren oder bis zur Erfüllung der Anordnung vom 15.Februar 2008" dürfen Stemmarbeiten am FICHTEBUNKER nur werktags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr für insgesamt 2,5 Stunden täglich durchgeführt werden."

Anordnung vom 03.04.08 als PDF

Seite 2 : Anordnung vom 03.04.08 als PDF

Seite 3 : Anordnung vom 03.04.08 als PDF

Seite 4 : Anordnung vom 03.04.08 als PDF



ERNEUTE ANORDNUNG DER SENATSVERWALTUNG
Anordnung der Senatsverwaltung zum Schutz der Nachbarschaft:
"...Fehler bei der Planung des Vorhabens können nicht zu Lasten der Nachbarn gehen, die wirksam vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen sind. ..."

Anordnung vom 25.02.08 als PDF

Anordnung vom 20.02.08 als PDF



ANORDNUNG DER SENATSVERWALTUNG
Anordnung der Senatsverwaltung zum Schutz der Nachbarschaft:
Hydraulikmeisselarbeiten nur 2,5 Stunden täglich erlaubt.





BAUARBEITEN

Nach Erteilung der Baugenehmigung durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg im Juli 2007 begannen am 1. 10. 2007 die Abrissarbeiten auf dem Bunkerdach. Die mit diesen Arbeiten verbundenen Laerm- und Staubemissionen sowie die seismischen Erschuetterungen haben für die Anwohner der Fichte- und Körtestraße Belastungen zur Folge, die das bisher bei Bauarbeiten übliche Maß bei weitem überschreiten. Seit dem 10. 1. 2008 geht es mit den gleichen primitiven Methoden des Hydraulikbaggers zu ebener Erde weiter. Unter der Schwedlerkuppel stehen die Mauern des ersten Stockwerks, mit denen des zweiten wird begonnen. Das Bild der denkmalgeschützten Kuppel ist verheerend.